Wie Sie mit exklusiven Therapien als Privatpatient schneller gesund werden

 

Und: Was Ihnen die Bürokratie verheimlicht

 

Sie können keine Gesundheit kaufen, doch mit cleveren Investitionen sich und Ihrer Gesundheit helfen.

 

11 Vorteile für Sie als Privatpatient

 

1. Sie erhalten effektive Therapien, die nachweislich schon vielen Patienten halfen und für die wir ausgebildet sind.

 

2. Ihre Chancen gesund zu werden steigen, indem wir Therapien aus der Physiotherapie und der Naturheilkunde zielgerichtet kombinieren.

 

3. Sie werden schneller wieder fit, weil Sie zusätzlich von unseren über 75 Jahren Therapie-Erfahrungen profitieren.

 

4. Sie genesen in kürzerer Zeit, denn die Intensivtherapie steigert Ihr Wohlbefinden und damit Ihre psychischen Selbstheilungskräfte.

 

5. Ihre Lebensqualität steigt, weil wir zusätzlich die Ursachen angehen. Das bedeutet, dass Ihr Körper und Geist als Einheit gestärkt werden.

 

6. Sie erreichen mehr gesunde Lebenszeit durch effiziente Therapien.

 

7. Wir vereinbaren Therapieziele, damit Sie wieder joggen, Rad fahren, Tennis spielen oder Ihren Lieblingssport treiben können.

 

8. Damit Ihre Beschwerden in kurzer Zeit verschwinden, erhalten Sie die Anzahl von Behandlungen, die Sie wirklich brauchen. Das bedeutet, dass Sie Leistungen unabhängig vom Heilmittelkatalog erhalten.

 

9. Exklusive Therapien helfen Ihnen Operationen zu vermeiden oder nach Operationen schneller wieder fit zu werden.

 

10. Sie schützen sich vor Rückfällen, weil wir zusätzlich die Ursachen Ihrer Beschwerden angehen.

 

 Rufen Sie an.

 

Tel. 07142 22 38 618

 

Wie lange dauert eine Therapie für Sie als Privatpatient?

 

Ihre Therapiezeit und die Anzahl Ihrer Behandlungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie

 

  • Krankheitsbild

  • Therapieziel

  • welche Therapie Sie erhalten

  • Frequenz der Therapien

  • Dauer der Behandlung

  • kognitive Fähigkeiten

  • Trainingszustand

  • wie stark Sie belastbar sind

 

 

Physiotherapie und Naturheilkunde Bietigheim-Bissingen

 

Eine Stunde Therapie hilft Ihnen mehr als 4 x 15 Minuten (Mindesttherapiezeit GKV), weil Körper und Geist Zeit brauchen.

 

 

Sie geben Ihrem Körper Zeit, um die positiven „Therapie-Signale“ zu empfangen, zu verarbeiten und sich neu auszurichten.

 

Ihr Investment für Ihre Gesundheit

 

Die Therapie basiert auf einem individuellen Behandlungsvertrag.

 

Wir schlagen Ihnen auf Basis des Therapie-Zieles eine Behandlung vor, um das Ziel zu erreichen.

 

Gut abgestimmte Behandlungen verringern oft deren Anzahl.

 

Heilpraktiker und Therapeuten rechnen in der Regel nach Zeit ab.

 

Ihre Investition für 1/2  Therapie-Stunde beträgt 40 - 60 Euro.

Ihre Investition für 1 Therapie-Stunde beträgt 80 - 110 Euro.

 

Die Beihilfe erstattet erfahrungsgemäß etwa 60 bis 80% der Rechnung.

 

Sprechen Sie uns bei finanziellen Restriktionen an, damit wir zusammen eine Lösung finden.

 

Vereinbaren Sie Ihren Termin

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7 Punkte Vergleich der Leistungen für Privatpatienten und Kassenpatienten

 

ACHTUING: Sie können als GKV Mitglied Leistungen zu buchen und möglicherweise Leistungen über eine Kranken-Zusatz-Versicherung abrechnen.

 

Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Privatpatient (PKV)

Therapie nach Arzt-Rezept  

Therapie nach Gesundheitsziel des Patienten,

Arzt-Rezept + individuelle Leistung

Wenige Behandlungen 

So viele Behandlungen, wie gesundheitlich nötig

Leistungen nach bürokratischen

Leistungskatalog, Schulmedizin

 

Leistungen nach Schulmedizin und

alternativen Heilmethoden, evidenzbasiert, hohen Erfahrungswerten

Kurze Behandlungszeit nach Vorgabe der GKV ( 15 min. )

Behandlungszeit bis gesundheitliche Wirkung einsetzt

Keine oder wenig Zeit zum Anleiten für Selbstübungen zu Hause

Zeit für Anleitungen von Selbstübungen für zu Hause für langfristigen Erfolg

„Nur“ Arzt-Meinung, Diagnose und Therapie

Zweitmeinung zum therapeutischen Vorgehen durch Physiotherapeuten und/oder

Heilpraktiker

Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben Leistungen nach persönlichen Zielen und Wünschen

Was Ihnen die Bürokratie verheimlicht

 

Der Gesetzgeber verfasste keine Gebührenordnung für Physiotherapeuten.

 

„Für die Erbringung von Heilmitteln durch Angehörige der Gesundheits- und Medizinalfachberufe gibt es keine amtliche Gebührenordnung.“ (Bundesinnenministerium)

 

ACHTUNG: Die existierenden Gebührenordnungen für Physiotherapie und Heilmittel basieren auf Verträgen zwischen Verbänden und Krankenkassen.

 

Sie haben keinen Gesetzes-Charakter.

 

ES GIBT KEINE AMTLICHE (STAATLICHE) GEBÜHRENORDNUNG!

 

Die PKV/Beihilfe orientieren sich an solchen Gebührenordnungen für Therapeuten.

 

Sie suggerieren damit, dass eine amtliche Gebührenordnung existiert.

 

Viele Patienten glauben der PKV/Beihilfe aufgrund jahrelang eingeschliffener Praktiken. Die PKV/Beihilfe nutzen das Unwissen der Patienten zu deren Nachteil.

 

Sie erhalten 100 Therapien kostenlos,
wenn Sie mir eine
amtliche Gebührenordnung vorlegen.

 

Der Staat gibt zusätzliche Leistungen an seine Bediensteten (Beihilfesätze). Allein aus dem Wort „Bei-Hilfe“ geht hervor, dass der Staat keine 100% der Leistungen übernimmt.

 

Die Leistungsbeschreibungen wurden praxisfremd am grünen Tisch erarbeitet.

 

Das Geld bestimmt die Leistungen. Der Patient ist nur eine notwendige „Berechnungsgröße“.

 

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken seit Jahren, trotz steigender Beiträge.

 

Die Patienten sind die Leidtragenden, weil die Bürokraten nach „Stoppuhr“ und nicht nach notwendigen Therapien abrechnen.

 

Sie brauchen aber für Ihre Gesundheit hochwertige
und keine geringen Leistungen.

 

Wir kombinieren aus diesem Grund auch Physiotherapie und Naturheilkunde.

 

Aufgrund der Qualifikationen unserer Praxis können wir Sie auch ohne Arzt-Rezept behandeln. Vereinbaren Sie Ihren Termin unter Tel. 07142 22 38 618.

 

9 Lügen der PKV aufgedeckt

 

  1. Lüge: Der Therapeut ist in seiner Preisgestaltung nicht frei.
    Richtig: Therapeuten dürfen ihre Preise frei mit Patienten verhandeln. Das BGB (Paragraf 630a) fordert einen Behandlungsvertrag und die wirtschaftliche Aufklärung des Patienten. Sogenannte Staranwälte empfangen ja auch 1.000 Euro pro Stunde, um ihren Mandanten vor dem Knast zu bewahren.

  2. Lüge: Die Höhe der Vergütung von Physiotherapeuten ergibt sich aus BGB Paragraf 612 Abs. 2
    Richtig: Die „übliche“ Vergütung ergibt sich nur wenn kein Preis zwischen Praxis und Patient vereinbart wurde. Deshalb vereinbaren wir einen Behandlungsvertrag mit Honorar.

  3. Lüge: In der Rechtsprechung ist nicht abschließend geklärt, auf welcher Vergleichsbasis die Forderung besteht.
    Richtig: Die PKV verhindert durch juristische Winkelzüge richterliche Klärungen. Sie verhindert damit welche „üblichen“ Vergütungen gelten.

  4. Lüge: Die Rechtsprechung legt bundeseinheitliche Beihilfesätze als Maßstab fest.
    Richtig: Das geht schon deshalb nicht, weil es Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen gibt. Beihilfe ist eine Verwaltungsangelegenheit zwischen Beamten und Dienstherren. Somit haben Beihilfesätze keine Rechtswirkung auf Therapeuten.

  5. Lüge: Die Beihilfesätze werden regelmäßig zwischen Dachverband der Physiotherapeuten und Bundesinnenministerium vereinbart.
    Richtig: Es gibt keine Vereinbarungen. Beihilfesätze dienen nur dazu, um die Erstattung für Heilmittelhonorare zu begrenzen.

  6. Lüge: Beihilfesätze stellen marktübliche durchschnittliche Preise dar.
    Richtig: Wäre es so, dann müssten Beamte nichts zuzahlen. Tun sie aber. Beihilfeberechtigte zahlen die Differenz zwischen dem Honorar des Therapeuten und dem beihilfefähigen Höchstbetrag.

  7. Lüge: Es gibt keinen Erstattungsanspruch der PKV-Versicherten für zu hohe Abrechnungen.
    Richtig: Privatpatienten dürfen höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Darin besteht ja gerade das Privileg der Privatpatienten.

  8. Lüge: Es besteht kein Vergütungsanspruch gegenüber Patienten, wenn die Honorare „wesentlich“ höher sind als die Beihilfe.
    Richtig: Der Patient muss bezahlen, wenn der Therapeut über mögliche Erstattungsprobleme aufgeklärt hat. (BGB Paragraf 630c).

  9. Lüge: Heilmittel Leistungen sind identisch.
    Richtig: Die Leistungen unterscheiden sich. Lesen Sie den Absatz „7 Punkte Vergleich der Leistungen für Privatpatienten und Kassenpatienten“

 

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