Montag / Mittwoch 08.00 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag / Donnerstag 08.00 Uhr -17.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie, dass Termine nur telefonisch während unserer Rezeptionszeiten vereinbart werden können.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, während unserer Rezeptionszeiten anzurufen, dann hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.
Nennen Sie Ihren Namen, Ihr Anliegen und Ihre Rufnummer unter der wir Sie gern zurückrufen.
Terminvereinbarung
Telefonisch erreichen Sie uns unter 07142 22 38 618 oder Mobil 0151 28 711 655
Sie benötigen ein Physiotherapie-Rezept, welches Ihnen Ihr Arzt ausstellt.
Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung das Rezept und Ihre Versicherungskarte mit. (Selbstzahler und privat Versicherte nur das Rezept)
Gültigkeit Ihres Rezepts beachten: Beachten Sie bitte, dass die Behandlung innerhalb von 14 Tagen (nach dem Ausstellen des Arzt-Rezepts) begonnen werden muss. Ihr Rezept verfällt sonst.
Für jede Verordnung sind wir verpflichtet für die Krankenkasse eine Rezeptgebühr einzufordern. Begleichen Sie die Rezeptgebühr bitte bar in unserer Praxis.
Zuzahlungsbefreit sind Kinder unter 18 Jahren und Patienten mit einem Befreiungsausweis.
Laut BGB §§ 630 / 611ff liegt jeder physiotherapeutischen Behandlung ein Behandlungsvertrag zugrunde, egal ob er schriftlich vereinbart worden ist oder nicht!
Da unsere Praxis als Bestellpraxis organisiert ist, halten wir den mit Ihnen vereinbarten Termin nur für Sie frei.
Bei Ihrer kurzfristigen Absage können wir daher, nicht wie in einer Arztpraxis, einfach einen anderen Patienten behandeln.
Uns entstehen dadurch finanzielle Ausfallzeiten.
Alle vereinbarten Behandlungstermine sind deshalb für Sie als Patient vertraglich verbindlich. (siehe BGB §§ 630 / 611ff)
Unser Service für Sie:
Sie können Ihren Termin bis 24 Stunden vorher gebührenfrei absagen. Sollte Ihnen dies nicht gelingen, stellen wir Ihnen den Termin privat mit 15 Euro (Doppeltermin 30 Euro) in Rechnung. Sie bekommen dafür natürlich einen neuen Termin.
Bitte beachten Sie, dass diese gesetzliche Regelung nicht danach unterscheidet, ob eine Absage wegen eigener Krankheit, Krankheit des Kindes oder wegen Verkehrsstau o.ä. erfolgt!
Wir sind jederzeit bemüht, den kurzfristig abgesagten Termin neu zu vergeben, damit Ihr Rezept nicht verfällt. In diesem Fall entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten!
Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrags und Vergütung bei Terminabsage von unter 24 Stunden
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Quelle:
juris GmbH
Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Juristisches Informationssystem für die BRD
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/